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ZFWG 2009, 27
VGH München 
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BAYERN: Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig (Urteil vom 18.12.2008, 10 BV 07.558)

Das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV ist mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar.

VGH München, ZfWG 2009, 27-47 (Urteil vom 18.12.2008, 10 BV 07.558)

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