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ZFWG 2008, 453
OLG Düsseldorf 
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF: Gewerbliche Spielvermittlung (Urteil vom 12.11.2008, VI U (Kart) 10/08)

Eine gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteiligung dem Veranstalter der Lotterie selbst oder über Dritte vermittelt.

OLG Düsseldorf, ZfWG 2008, 453-455 (Urteil vom 12.11.2008, VI U (Kart) 10/08)

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