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ZFWG 2009, 25
OLG Koblenz 
OBERLANDESGERICHT KOBLENZ: Lotto im Internet vorläufig möglich (Beschluss vom 20.01.2009, 1 W 6/09)

Einem privaten Anbieter steht aufgrund des mit dem staatlichen Unternehmen geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags die Offenhaltung/Bereitstellung der elektronischen Schnittstelle nach wie vor zu. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die innerstaatlichen Regelungen des GlüStV nicht gegen Art. 49 EGV verstoßen.

OLG Koblenz, ZfWG 2009, 25-27 (Beschluss vom 20.01.2009, 1 W 6/09)

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