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ZFWG 2008, 466
OVG Berlin-Brandenburg 
OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG: Glücksspielmonopol mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar (Beschluss vom 27.11.2008, OVG 1 S 81.08)

Es bestehen keine Zweifel an der Vereinbarkeit der neuen Rechtslage mit höherrangigem Recht. Das VG hat dem Änderungsantrag daher zu Unrecht stattgegeben. Die Untersagungsverfügung gegenüber einem Sportwettenvermittler, der sich auf eine Konzession aus Malta beruft, lässt sich auch nach Inkrafttreten des GlüStV auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV aufrechterhalten.

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2008, 466-471 (Beschluss vom 27.11.2008, OVG 1 S 81.08)

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