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ZFWG 2009, 387
Hanseatisches OLG Hamburg 
Oberlandesgericht Hamburg: Lotterievermittlung über das Internet verboten (Urteil vom 30.07.2009, 3 U 53/09)

Ein Anspruch auf Bereitstellung einer elektronischen Schnittstelle zur Vermittlung von Lotterien über das Internet besteht nicht.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZfWG 2009, 387 (Urteil vom 30.07.2009, 3 U 53/09)

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