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ZFWG 2009, 387
VGH München 
Verwaltungsgerichtshof Bayern: Verbot der Internetwerbung für Sportwetten (Beschluss vom 22.07.2009, 10 CS 09.1184, 10 CS 09.1185)

Die Veranstaltung, Vermittlung und Internetwerbung für einen im Bereich der neuen Bundesländer lizenzierten Sportwettenanbieter ist unzulässig.

VGH München, ZfWG 2009, 387 (Beschluss vom 22.07.2009, 10 CS 09.1184, 10 CS 09.1185)

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