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ZFWG 2009, 268
OLG Frankfurt a. M. 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Internetverbot für Glücksspiele (Urteil vom 04.06.2009, 6 U 261/07)

Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV, sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. …

OLG Frankfurt a. M., ZfWG 2009, 268-277 (Urteil vom 04.06.2009, 6 U 261/07)

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