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ZFWG 2009, 277
OVG Sachsen-Anhalt 
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Veranstaltung von Poker-Turnieren (Beschluss vom 03.06.2009, 3 M 166/09)

Zur Zulässigkeit eines Poker-Turniers muss das vom Veranstalter pro Turnier erhobene Startgeld – hier in Höhe von 25,00 € je Spieler – ausschließlich zur Deckung der Veranstaltungskosten Verwendung finden und darf nicht – sei es auch nur anteilig – dem Veranstalter als Erlös zufließen und/oder unmittelbar oder mittelbar in die Gewinnfinanzierung eingebunden werden.

OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2009, 277-279 (Beschluss vom 03.06.2009, 3 M 166/09)

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