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ZFWG 2009, 75
OVG Nordrhein-Westfalen 
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses (Beschluss vom 15.01.2009, 4 E 1358/08)

Die bloße Gleichheit der Rechtsfragen, die sich im vorliegenden und in den genannten Berufungsverfahren stellen, rechtfertigt es noch nicht, die Rechtsschutzgewährung im konkreten Fall aufzuschieben, bis der Senat über einen der Parallelfälle entschieden hat.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2009, 75 (Beschluss vom 15.01.2009, 4 E 1358/08)

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