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ZFWG 2009, 75
VG Wiesbaden 
Verwaltungsgericht Wiesbaden: Gewerbliche Spielevermittlung (Beschluss vom 22.01.2009, 5 L 418/08)

Der terrestrische Vertrieb von Glücksspielen ist nach § 14 Abs. 3 GlüG i.V.m. § 25 Abs. 2 GlüStV für gewerbliche Spielvermittler vollständig verboten. Eine nach früherem Recht mögli-cherweise zulässige Vertriebsart der staatlichen Lotterieprodukte wird durch die Neuregelung in § 14 Abs. 3 GlüG und nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 01.01.2009 vollständig unterbunden.

VG Wiesbaden, ZfWG 2009, 75 (Beschluss vom 22.01.2009, 5 L 418/08)

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