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ZFWG 2009, 227
OVG Berlin-Brandenburg 
Unerlaubte Sportwettenveranstaltung „jeglicher Art“ verboten (Beschluss vom 08.04.2009, OVG 1 S 212.08)

Der GlüStV ist sowohl mit den Regelungen des Grundgesetzes als auch mit solchen des Gemeinschaftsrechts vereinbar.

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2009, 227 (Beschluss vom 08.04.2009, OVG 1 S 212.08)

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