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ZFWG 2009, 227
VG Stuttgart 
Verwaltungsgericht Stuttgart: Sportwettenverbote einstweilen rechtswidrig (Beschluss vom 16.04.2009, 4 K 1328/09)

Einem privaten Sportwettenanbieter ist es nicht zuzumuten, angesichts nach wie vor durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des EuGH die Untersagungsverfügung zu befolgen.

VG Stuttgart, ZfWG 2009, 227 (Beschluss vom 16.04.2009, 4 K 1328/09)

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