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ZFWG 2008, 149
VG Arnsberg 
Verwaltungsgericht Arnsberg: Rechtswidrige Untersagung von Sportwettenvermittlung (Beschluss vom 05.03.2008, 1 L 12/08)

Für die Rechtmäßigkeit eines Sportwettenvermittlungsverbotes kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an, weil es sich bei der angefochtenen Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt.

VG Arnsberg, ZfWG 2008, 149 (Beschluss vom 05.03.2008, 1 L 12/08)

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