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ZFWG 2008, 149
VG Stuttgart 
Verwaltungsgericht Stuttgart: Weiterhin erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht (Beschluss vom 27.02.2008, 4 K 213/08)

Auch unter Geltung des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags führt die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Interessenabwägung dazu, dass die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die (jetzt in kraft § 9 Abs. 2 GlüStV) sofort vollziehbare Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit europarechtlichem Bezug anzuordnen ist.

VG Stuttgart, ZfWG 2008, 149 (Beschluss vom 27.02.2008, 4 K 213/08)

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