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ZFWG 2008, 149
VG Köln 
Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenonopol verstößt gegen Gemeinschaftsrecht (Beschluss vom 21.02.2008, 1 L 1849/07)

Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung ist nach altem Recht zu beurteilen, da es sich bei dieser nicht um einen Dauerverwaltungsakt handelt. Die Ordnungsverfügung enthält nämlich die Aufforderung (Entfernen von Werbung und Geräten) zu einer einmaligen Handlung.

VG Köln, ZfWG 2008, 149 (Beschluss vom 21.02.2008, 1 L 1849/07)

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