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ZFWG 2008, 151
VG Minden 
Verwaltungsgericht Minden: Sportwettenverbot vor dem 28.03.2006 rechtswidrig (Urteil vom 02.04.2008, 3 K 897/05)

Alle sportwettenrechtlichen Untersagungsverfügungen, die vor dem 28.03.2006 erlassen worden sind, waren wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG rechtswidrig.

VG Minden, ZfWG 2008, 151 (Urteil vom 02.04.2008, 3 K 897/05)

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