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ZFWG 2008, 151
VG Berlin 
Verwaltungsgericht Berlin: Abänderung gem. § 80 Abs. 7 VwGO (Beschluss vom 02.04.2008, VG 35 A 52/08)

Eine Änderung der Umstände i.S.d. § 80 Abs. 7 VwGO liegt zum Einen deshalb vor, weil seit dem Ende der vom BVerfG gesetzten Übergangszeit eine volle Konsistenz herzustellen ist. Eine weitere Änderung liegt in dem Inkrafttreten des GlüStV.

VG Berlin, ZfWG 2008, 151 (Beschluss vom 02.04.2008, VG 35 A 52/08)

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