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ZFWG 2008, 302
VG München 
Verwaltungsgericht München: Eilanträge nunmehr abzulehnen (Beschluss vom 24.06.2008, M 16 S 08.2871)

Angesichts der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung führt die Interessenabwägung nunmehr zur Nachrangigkeit des Interesses der Antragstellerin an einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung.

VG München, ZfWG 2008, 302 (Beschluss vom 24.06.2008, M 16 S 08.2871)

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