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ZFWG 2009, 410
VGH Baden-Württemberg 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Widerruf einer Buchmacherkonzession (Beschluss vom 20.08.2009, 6 S 54/09)

Der Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Buchmacherkonzession kann in Betracht kommen, wenn der Buchmacher in seinen Geschäftsräumen unerlaubt Sportwetten vermittelt, obwohl ihm bestandskräftig die Ausübung eines anderen Gewerbes in denselben Räumen untersagt wurde.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2009, 410-413 (Beschluss vom 20.08.2009, 6 S 54/09)

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