Zur Auslegung des allgemeinen Vertrauensschutzgrundsatzes für den Bereich der Online-Glücksspiele (Urteil vom 20.12.2017, C-322/16)
Art. 267 Abs. 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, dessen Entscheidungen nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden können, grundsätzlich verpflichtet ist, eine Frage zur Auslegung des Unionsrechts zur Vorabentscheidung vorzulegen, auch wenn das Verfassungsgericht des betroffenen Mitgliedstaats im Rahmen desselben nationalen Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung nach den rechtlichen Maßstäben beurteilt hat, …
EuGH, ZfWG 2018, 132-139 (Urteil vom 20.12.2017, C-322/16)
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