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ZNER 2012, 86
OLG Hamm 
11. Untersagung einer „Festpreis“-Stromtarif-Werbung wegen Irreführung (Urteil vom 08.11.2011, I-4 U 58/11)

Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff „Festpreis“ ist irreführend, wenn der Verbraucher nicht ausreichend über den erheblichen Anteil der variablen Preisbestandteile (hier mehr als 40 %) aufgeklärt wird.

OLG Hamm, ZNER 2012, 86-88 (Urteil vom 08.11.2011, I-4 U 58/11)

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