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ZNER 2012, 647
BVerwG 
12. Abwehrrecht gegen Freistellungserklärung (Urteil vom 07.08.2012, 7 C 7.11)

Dem Nachbarn einer genehmigungsbedürftigen Anlage steht kein subjektives Recht zu, kraft dessen er sich gegen eine dem Anlagenbetreiber rechtswidrig erteilte Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG wenden kann.

BVerwG, ZNER 2012, 647-649 (Urteil vom 07.08.2012, 7 C 7.11)

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