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ZNER 2013, 532
BVerwG 
12. Naturschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen (Urteil vom 27.06.2013, 4 C 1.12)

Ist über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines privilegierten Außenbereichsvorhabens zu entscheiden, hat die zuständige Behörde gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB auch die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. Artenschutzrechtliche Verbote stellen sich zugleich als ein nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beachtlicher Belang des Naturschutzes dar.

BVerwG, ZNER 2013, 532-534 (Urteil vom 27.06.2013, 4 C 1.12)

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