12. Zur Unzulässigkeit der Registrierung einer Internetdomain mit demselben Namen wie das eines erst nach der Registrierung gegründeten kommunalen Versorgungsunternehmens (Urteil vom 24.09.2009, 3 U 43/09)
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ bzw. …
Hanseatisches OLG Hamburg, ZNER 2010, 83-84 (Urteil vom 24.09.2009, 3 U 43/09)
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