15. Zur Berücksichtigung eines Puffers im Gasnetz nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV (Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V))
Die aufgrund von exogenen Vorgaben erforderliche Vorhaltung eines Netzpuffers mit einem Volumen von 400.000 Nm3 stellt nicht nur eine Besonderheit im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV in der Fassung vom 29.10.2007, sondern auch einen außergewöhnlichen strukturellen Umstand im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV in der Fassung vom 14.08.2013 dar. Da weniger als 10 % aller deutschen Netzbetreiber einen Netzpuffer in einer vergleichbaren Dimension vorhalten, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2014, 220 (Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V))
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