16. Zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. (Beschluss vom 11.12.2013, VI-3 Kart 107/10 (V))
Die Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV in der bis zum 3. August 2011 gültigen Fassung setzt eine zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher getroffene Vereinbarung voraus. Dies gilt auch, wenn sich der Letztverbraucher erfolglos um den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber bemüht hat. In diesem Fall hat sich der Letztverbraucher zunächst im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage oder eines Missbrauchsverfahrens nach dem EnWG um den Abschluss einer Vereinbarung zu bemühen.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2014, 220 (Beschluss vom 11.12.2013, VI-3 Kart 107/10 (V))
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