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ZNER 2013, 89
VG Minden 
15. Abstände von Windenergieanlagen zu Hochspannungsfreileitungen (Beschluss vom 13.12.2012, 11 L 529/12)

Liegt die Turbulenzschleppe im Lee des Rotors einer Windenergieanlage oberhalb der Leiterseile einer vorbeiführenden Hochspannungsfreileitung, sind die von den technischen Vorschriften der DIN EN 50341-3-4 (entsprechend VDE2010-3) geforderten Mindestabstände nicht einschlägig.

VG Minden, ZNER 2013, 89-93 (Beschluss vom 13.12.2012, 11 L 529/12)

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