17. Artenschutzrechtliches Tötungsverbot: Keine Umkehr der Beweislast bei Anfangsverdacht (Urteil vom 16.05.2013, 2 L 106/10)
Die Lage von Windenergieanlagen in der Nähe einer häufig frequentierten Flugroute von Fledermäusen mag einen Anfangsverdacht der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos begründen, führt aber nicht zur Umkehr der Beweislast zu Lasten des Anlagenbetreibers. Die in diesem Zusammenhang seitens der Behörde zu leistende Sachverhaltsermittlung im Sinne einer näheren Konkretisierung und tatsächlichen Fundierung unterliegt nicht der behördlichen Einschätzungsprärogative, …
OVG Sachsen-Anhalt, ZNER 2013, 328-331 (Urteil vom 16.05.2013, 2 L 106/10)
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