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ZNER 2017, 287
OLG Köln 
18. Lastschrift als einzige Zahlungsmöglichkeit bei Abschluss eines Stromlieferungsvertrags nicht ausreichend (Urteil vom 24.03.2017, 6 U 146/16)

Die Beschränkung des Zahlungswegs auf das Lastschriftverfahren in einem Stromliefervertrag ist mit § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG unvereinbar.

OLG Köln, ZNER 2017, 287-288 (Urteil vom 24.03.2017, 6 U 146/16)

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