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ZNER 2014, 264
BGH 
3. Zu den Rechtsfolgen einer nach § 11 Abs. 3 StromGVV/GasGVV unzulässigen Verbrauchsschätzung (Urteil vom 16.10.2013, VIII ZR 243/12)

Ein Grundversorger, der beim Lieferantenwechsel Zählerstände nicht selbst abliest und den Kunden auch nicht auffordert, die Zählerstände mitzuteilen, darf den Verbrauch nicht auf der Grundlage von Schätzwerten abrechnen.

BGH, ZNER 2014, 264-265 (Urteil vom 16.10.2013, VIII ZR 243/12)

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