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ZNER 2015, 345
BGH 
3. Zum Anspruch des Betreibers einer Biogasanlage auf Vergütung des Formaldehyd-Bonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 (Urteil vom 06.05.2015, VIII ZR 255/14)

Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.

BGH, ZNER 2015, 345-348 (Urteil vom 06.05.2015, VIII ZR 255/14)

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