4. Bei Fernwärmeversorgungsverträgen ist eine Preisanpassungsklausel im Regelfall allein an § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV und nicht an §§ 307 ff. BGB zu messen (Urteil vom 06.04.2011, VIII ZR 273/09)
Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern von Fernwärme unterliegen – von den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV abgesehen – nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 – VIII ZR 37/86, BGHZ 100, 1 ff.). Sofern nicht eine von § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV erfasste Fallgestaltung vorliegt, …
BGH, ZNER 2011, 297-304 (Urteil vom 06.04.2011, VIII ZR 273/09)
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