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ZNER 2010, 594
OLG Düsseldorf 
6. Bei der Bestimmung der für den Effizienzvergleich relevanten Vergleichsparameter im Rahmen der Anreizregulierung kommen der Bundesnetzagentur ein weites Regulierungsermessen und eine Einschätzungsprärogative zu (Beschluss vom 21.07.2010, VI-3 Kart 184/09 (V))

Um Verzerrungen im Effizienzvergleich auszuschließen, sind nicht nur Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen, sondern auch solche aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen erlösmindernd als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile iSd § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV zu behandeln.

OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 594 (Beschluss vom 21.07.2010, VI-3 Kart 184/09 (V))

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