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ZNER 2010, 595
OLG Düsseldorf 
7. Zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für Gasnetzentgelte im Rahmen der Anreizregulierung (Beschluss vom 01.09.2010, VI-3 Kart 50/09 (V))

Lastflusszusagen sind nicht als Kosten aus der Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen i.S.d. § 11 Abs. 2 Nr. 4 ARegV zu qualifizieren.

OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 595-596 (Beschluss vom 01.09.2010, VI-3 Kart 50/09 (V))

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