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ZNER 2013, 57
OLG Düsseldorf 
6. Rückwirkende Befreiung von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV frühestens zum 01.01.2012 (Beschluss vom 12.12.2012, VI-3 Kart 46/12 (V))

Die in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vorgesehene Befreiung von den Netzentgelten, die der Gesetzgeber mit dem zum 4. August 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften ermöglicht hat, kann nicht rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2011 erfolgen.

OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 57-59 (Beschluss vom 12.12.2012, VI-3 Kart 46/12 (V))

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