6. Zur Einordnung von Investitionskosten unter § 23 Abs. 7 ARegV n.F. bei Wechsel der Hochspannungsebene [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 18.05.2016, VI-3 Kart 174/14 (V))
Infolge des Wechsels der Hochspannungsebene aus dem Regime des Erweiterungsfaktors in dasjenige der Investitionsmaßnahmen werden im Jahr 2013 aufgewandte und erst nach dem 30.06.2013 zu einer Änderung der Versorgungsaufgabe führende Investitionskosten bei wortlautgetreuer Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV n.F. weder über das Instrument der Investitionsmaßnahme noch über das des Erweiterungsfaktors nach § 10 ARegV berücksichtigt.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2016, 331-332 (Beschluss vom 18.05.2016, VI-3 Kart 174/14 (V))
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