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ZNER 2010, 176
OLG Düsseldorf 
7. Das Bahnstromnetz unterliegt der Regulierung (Beschluss vom 16.12.2009, VI-3 Kart 61/09 (V))

Die von der DB Energie erhobenen Entgelte für den Zugang zu dem von ihr betriebenen Bahnstromfernleitungsnetz sind gem. § 23 a EnWG genehmigungspflichtig. Das EnWG findet gemäß § 3 a EnWG auf diese Entgelte Anwendung, da das Bahnstromfernleitungsnetz Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie versorgt und im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist.

OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 176-178 (Beschluss vom 16.12.2009, VI-3 Kart 61/09 (V))

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