Änderung des Vorhabens trotz laufendem Widerspruchsverfahren gegen Ursprungsgenehmigung (Beschluss vom 19.12.2019, 12 ME 168/19, 2 B 3752/17)
Es begegnet vor dem Hintergrund des § 13 BImSchG erheblichen Bedenken, wenn eine Behörde – wie vorliegend – schon während des noch laufenden (Dritt-)Widerspruchsverfahrens und vor Errichtung des Vorhabens die angegriffene immissionsschutzrechtliche Vorhabengenehmigung „ändert“, indem sie Teile „ausgliedert“, in das Baugenehmigungsverfahren verlagert und auf dieser Grundlage ein immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiges Vorhaben legitimieren will.…
OVG Lüneburg, ZNER 2020, 62 (Beschluss vom 19.12.2019, 12 ME 168/19, 2 B 3752/17)
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