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ZNER 2019, 449
BGH 
Begründete Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 I GG wegen überhöhter Fernwärmepreise (Beschluss vom 09.07.2019, KZR 110/18)

Die Garantie rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

BGH, ZNER 2019, 449-450 (Beschluss vom 09.07.2019, KZR 110/18)

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