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ZNER 2019, 447
BGH 
Zum Beginn der Fälligkeit einer Forderung auf Bezahlung einer Stromlieferung (Urteil vom 17.07.2019, VIII ZR 224/18)

Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.

BGH, ZNER 2019, 447-449 (Urteil vom 17.07.2019, VIII ZR 224/18)

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