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ZNER 2020, 240
BGH 
EEG-Umlage-Verzinsung II (Urteil vom 18.02.2020, XIII ZR 13/19)

a) Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 Satz 1 EEG 2014 liegt vor, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine größere Energiemenge an nicht-privilegierte Letztverbraucher geliefert als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet hat.

BGH, ZNER 2020, 240-242 (Urteil vom 18.02.2020, XIII ZR 13/19)

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