Eine im Internet angebotene Bestellung einer Stromlieferung für einen Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung ist unwirksam, wenn die Bezahlung nur per Bankeinzug erfolgen kann (Urteil vom 10.04.2019, VIII ZR 56/18)
Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich – ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind – die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, …
BGH, ZNER 2019, 445-447 (Urteil vom 10.04.2019, VIII ZR 56/18)
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