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BB 2007, 2188
BAG 
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz (Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 200/06)

Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen der Nutzung des Internets für private Zwecke bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Von dem Erfordernis einer Abmahnung kann nur dann abgesehen werden, wenn die Internetnutzung ein derart exzessives Maß erreicht, dass dem Arbeitnehmer der hierin liegende schwere Pflichtverstoß selbst offenbar wird.

BAG, BB 2007, 2188 (Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 200/06)

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