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CNL 2020, 3
 

Bilfinger erzielt Vergleich über Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern

Die Bilfinger SE hat sich in der Auseinandersetzung über Pflichtverletzungen mit zwölf ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und den D&O-Versicherern auf einen Vergleich geeinigt.

Abbildung 2

Bilfinger: Die Konsequenzen aus der Vernachlässigung von Pflichten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems haben den Konzern über Jahre hinweg beschäftigt.

Der Vergleich beendet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Bilfinger SE gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und hat ein Gesamtvolumen von 18,2 Mio. Euro. Neben dem Verzicht auf Gehaltsforderungen wird Bilfinger ein Betrag von 16,75 Mio. Euro von den D&O-Versicherern zufließen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Bilfinger SE, die zunächst für den 23. April 2020 angesetzt war, aufgrund der Corona-Krise aber inzwischen auf einen noch nicht bestimmten Termin verschoben wurde.

Den zwischen 2006 und 2015 tätigen, bereits vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitgliedern wurde von Bilfinger im Wesentlichen vorgeworfen, ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems verletzt zu haben. Zudem wurden zwei der ehemaligen Vorstandsmitglieder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Unternehmensgruppe im Jahr 2012 vorgehalten.

Der Aufsichtsrat hatte im März 2016 Untersuchungen gegen die zwischen 2006 und 2015 amtierenden, bereits vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstände eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen beschloss der Aufsichtsrat im Februar 2018, Schadensersatz gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend zu machen.

Insbesondere seit Ende 2015 überarbeitete Bilfinger sein Compliance-Management-System grundlegend, sodass zum Ende des Jahres 2018 das Monitorship mit dem US-amerikanischen Justizministerium mit der Zertifizierung des aktuellen Systems beendet werden konnte.

chk

Abbildung 3

CNL 2020 S. 3 (4)

Abbildung 4

 
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