Keine umfassende Auskunftspflicht des BND zum Datenaustausch mit der NSA (Urteil vom 15.06.2016, 6 A 7.14)
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er Daten an die National Security Agency (NSA) der USA weitergegeben oder von dieser Organisation erhalten hat. Das Gericht stützt die Entscheidung auf die Vorgaben des BND-Gesetzes. Dort sind Angaben über die Herkunft und die Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten von der Auskunftspflicht des BND ausgenommen. …
Oberbeck, DSB 2016, 168 (Urteil vom 15.06.2016, 6 A 7.14)
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