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DSB 2010, 24
LAG Niedersachsen 
Kündigung bei privatem E-Mail-Verkehr (Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09)

Eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers kann auch ohne vorangehende Abmahnung berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich mehr als sieben Wochen lang mehrere Stunden mit privaten E-Mails beschäftigt.

LAG Niedersachsen, DSB 2010, 24 (Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09)

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