Online-Portal darf Fahrverhalten nicht anhand KFZ-Kennzeichen der Öffentlichkeit offenbaren (Urteil vom 19.10.2017, 16 A 770/17)
Ein Online-Portal, dessen Nutzer das Fahrverhalten unter Angabe des jeweiligen Kennzeichens bewerten können, verstößt gegen das Datenschutzrecht, wenn jedermann Zugriff auf die Bewertungen erhält. Das OVG Köln bestätigt damit eine Anordnung der Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen. Insbesondere sei es erforderlich, dass allein die jeweiligen Eigentümer/Halter der Fahrzeuge Zugriff auf ihre Bewertung haben. …
Oberbeck, DSB 2017, 242 (Urteil vom 19.10.2017, 16 A 770/17)
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