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RIW 1997, 603
 
OLG Düsseldorf
Verjährung des Differenzfrachtanspruchs nach CMR

OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 18 U 3/96;

OLG Düsseldorf vom 11.07.1996 - 18 U 3/96
RIW 1997, 603 (Heft 7)
Aus den Gründen:»I. Die Klageforderung aus offenen Frachtforderungen aus dem Zeitraum Juni und Juli 1994 ist nach Grund und Höhe unstreitig.II. Diese Klageforderung ist nicht durch Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch der Beklagten aus angeblich vom Kläger zuviel berechneten und demzufolge von der Beklagten überzahlten Frachten erloschen.Selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgeht, daß sie einen Differenzfrachtanspruch, der seine rechtliche Grundlage allein in § 812 BGB finden ...

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