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RIW 2005, 787
 
BFH
Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der Nacherhebung - Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen des FG - Antrag auf Zollbefreiung für Rückwaren - keine Anwendung von § 138 Abs. 3 ZPO im Steuerprozess

BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VII R 17/04;

BFH vom 14.06.2005 - VII R 17/04
RIW 2005, 787 (Heft 10)
SachverhaltDie Klägerin meldete in dem Zeitraum von Mai bis Juni 1998 15 PKW vom Typ A und 3 PKW der Marke B beim HZA zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Die Fahrzeuge waren zuvor von der Z AG von Deutschland in die Tschechische Republik geliefert worden. Im Hinblick auf die vorgelegten von den tschechischen Finanzbehörden ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1, die als Ursprung derFahrzeuge Deutschland auswiesen, sah das HZA von einer Erhebung von Zoll ab.Auf ...

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