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WRP 2012, 557
BGH 
Kartellrecht: Niederbarnimer Wasserverband (Beschluss vom 18.10.2011, KVR 9/11)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ist im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB Unternehmen und nach dieser Vorschrift zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet.

BGH, WRP 2012, 557-558 (Beschluss vom 18.10.2011, KVR 9/11)

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